Was darf ich aus dem Urlaub mitnehmen und was sind die Zoll-Regeln?

Reisende mit Gepäck - Urlaub - Zoll-Regeln

Die Koffer sind gepackt, die schönsten Erinnerungen im Herzen – und dazu vielleicht noch ein paar ganz besondere Mitbringsel im Gepäck. Die Vorfreude auf die Heimreise ist groß, doch eine Frage beschäftigt viele: Was darf ich eigentlich aus dem Urlaub mitnehmen und welche Regeln gelten beim Zoll?

Damit Sie bei der Rückkehr nach Deutschland keine böse Überraschung erleben, haben wir für Sie die wichtigsten Regeln und Freimengen zusammengestellt. So wissen Sie genau, welche Souvenirs unbedenklich sind und wann Sie den Zoll besser aktiv informieren sollten.

Die goldenen Regeln: Was ist immer verboten?

Egal, woher Sie reisen, einige Dinge dürfen grundsätzlich nicht oder nur mit speziellen Genehmigungen nach Deutschland eingeführt werden. Dazu gehören:

  • Drogen und Betäubungsmittel: Der Handel mit und die Einfuhr von Drogen sind strengstens verboten.
  • Waffen und Munition: Hierfür benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis. Auch täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen können Probleme verursachen.
  • Gefälschte Markenware (Plagiate): Obwohl der Kauf von Markenpiraterie in vielen Urlaubsländern verbreitet ist, ist die Einfuhr nach Deutschland verboten. Plagiate können vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet werden, und im schlimmsten Fall droht eine Strafe.
  • Artenschutz (CITES): Vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie daraus hergestellte Produkte (z. B. Elfenbein, Korallen, Krokodil-Leder) dürfen nicht ohne Genehmigung eingeführt werden. Informieren Sie sich vor der Reise, welche Souvenirs unter den Artenschutz fallen.

Rückkehr aus dem Nicht-EU-Ausland: Die Freimengen im Überblick

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland zurückkehren, gibt es feste Wertgrenzen und Mengenbeschränkungen für die Einfuhr, ohne dass Sie Abgaben zahlen müssen. Wichtig: Diese Freimengen gelten pro Person und können nicht auf andere Reisende übertragen werden.

  • Warenwert: Sie dürfen Waren bis zu einem Wert von 430 Euro einführen. Bei Reisenden unter 15 Jahren liegt diese Grenze bei 175 Euro.
  • Tabakwaren:
    • 200 Zigaretten oder
    • 100 Zigarillos oder
    • 50 Zigarren oder
    • 250 Gramm Rauchtabak. (Hierbei handelt es sich um eine Kombinationsmöglichkeit. Die Mengen können anteilig aufgeteilt werden.)
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke:
    • 1 Liter Spirituosen (über 22 % vol. Alkohol) oder
    • 2 Liter Alkohol und alkoholhaltige Getränke (bis 22 % vol. Alkohol, z. B. Sekt oder Likör) und zusätzlich
    • 4 Liter nicht schäumende Weine und
    • 16 Liter Bier. (Auch hier können die Mengen anteilig kombiniert werden.)

Achtung: Wenn Sie die Freimengen auch nur leicht überschreiten, müssen Sie den gesamten Wert oder die gesamte Menge beim Zoll anmelden. Eine Teil-Verzollung ist nicht möglich.

Rückkehr aus einem EU-Land: Was ist anders?

Innerhalb der Europäischen Union gilt grundsätzlich der freie Warenverkehr. Sie dürfen also Waren für den persönlichen Gebrauch in unbegrenzter Menge einführen. Allerdings gibt es auch hier Richtmengen, die der Zoll als Anhaltspunkt für den persönlichen Gebrauch heranzieht. Bei einer Überschreitung müssen Sie glaubhaft darlegen können, dass die Waren tatsächlich für Sie persönlich sind und nicht für gewerbliche Zwecke gedacht sind.

  • Tabakwaren (Richtwerte):
    • 800 Zigaretten
    • 400 Zigarillos
    • 200 Zigarren
    • 1 Kilogramm Rauchtabak
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke (Richtwerte):
    • 10 Liter Spirituosen
    • 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Wermut)
    • 90 Liter Wein
    • 110 Liter Bier

Souvenirs und Besonderheiten: Was muss ich sonst noch wissen?

  • Gekaufte Lebensmittel: Die Einfuhr von Fleisch, Milch und daraus hergestellten Produkten aus Nicht-EU-Ländern ist in der Regel verboten. Das dient dem Schutz vor Tierseuchen.
  • Medikamente: Sie dürfen Medikamente in einer für Ihre persönliche Reise angemessenen Menge einführen. Für Betäubungsmittel, auch wenn sie ärztlich verschrieben sind, gibt es strenge Regeln und es kann eine spezielle Bescheinigung erforderlich sein.
  • Kulturelle Güter: Wenn Sie antike oder kulturell wertvolle Gegenstände im Ausland kaufen, benötigen Sie oft eine offizielle Ausfuhrgenehmigung des jeweiligen Landes, um diese mit nach Hause nehmen zu können.

Unser Tipp für Sie: Lieber einmal zu viel als zu wenig deklarieren

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Ware zollpflichtig ist oder die Freimengen überschritten werden, sollten Sie sich proaktiv am Flughafen oder Grenzübergang an den Zoll wenden. Nutzen Sie den roten Ausgang („Anmeldepflichtige Waren“) und deklarieren Sie Ihre Mitbringsel. So vermeiden Sie Bußgelder oder die Beschlagnahmung Ihrer Sachen. Die Zöllner helfen Ihnen gerne weiter und der Prozess ist in der Regel unkompliziert.

Mit diesen Regeln im Hinterkopf können Sie entspannt nach Hause kommen und die schönen Erinnerungen an Ihren Urlaub mit Ihren einzigartigen Souvenirs genießen – ganz ohne Stress am Zoll.

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